Wir sind Beratende Ingenieure
In Deutschland ist die Berufsbezeichnung Ingenieur durch die Ingenieurgesetze (IngG) der Bundesländer geschützt. Im Gegensatz dazu sind Berufsbezeichnungen wie „Fachplaner“ oder „Planungsbüro“ in der TGA-Branche nicht geschützt und können ohne Nachweis beruflicher Qualifikation verwendet werden.
Die kammerspezifische Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur ist verschärfend geschützt und wird ausschließlich von den zuständigen Ingenieurkammern der Länder unter strikten Auflagen verliehen. Sie ist den eigenverantwortlich und unabhängig tätigen Ingenieuren vorbehalten.
Als Beratende Ingenieure
- verfügen wir über umfangreiche Berufserfahrung
- handeln wir unabhängig und integer
- bilden wir uns regelmäßig fort
- sind wir berufshaftpflichtversichert
Als Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg verpflichten wir uns zur Einhaltung der geltenden Berufsordnung sowie der geltenden Honorar- und Gebührenordnungen (HOAI).
Zusätzlich zu unserer Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg sind wir auch Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und dem Arbeitgeberverband selbstständiger Ingenieure und Architekten (ASIA).
Wir übernehmen auch Verantwortung im Bereich der Nachwuchsförderung, indem wir als Ausbildungsbetrieb der IHK, als Dualer Partner der DHBW und als Partner des DAA-Technikums fungieren.